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   LG Coburg, 10.12.2003 - 21 O 705/03   

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https://dejure.org/2003,14227
LG Coburg, 10.12.2003 - 21 O 705/03 (https://dejure.org/2003,14227)
LG Coburg, Entscheidung vom 10.12.2003 - 21 O 705/03 (https://dejure.org/2003,14227)
LG Coburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 21 O 705/03 (https://dejure.org/2003,14227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • verkehrsrechtsforum.de

    Wird ein Unfall dadurch verursacht, dass der Fahrer eine Kassettenhülle aufhebt, so ist dies grob fahrlässig und die Versicherung wird von der Leistungspflicht frei.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Unfall, da Kassette im Fussraum aufgehoben

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kfz-Unfall - Kassettenhülle aufgehoben - grob fahrlässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Während der Fahrt nicht im Fußraum suchen!

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei Herunterbeugen des Fahrers nach zu Boden gefallener Kassettenhülle

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftung des Kaskoversicherers, wenn der Versicherte sich während der Fahrt nach einem Gegenstand bückt und hierdurch sein Auto beschädigt wird

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 15.06.2001 - 3 U 468/01

    Aktivlegitimation eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten nach den

    Auszug aus LG Coburg, 10.12.2003 - 21 O 705/03
    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Dresden (DAR 2001, 498 f) spricht zwar davon, dass der Fahrer nicht grob Verhaltenspflichten verletzt, wenn er in einer reflexartigen Bewegung eine heruntergefallene Zigarette aufheben will.
  • AG Buchen, 17.04.2014 - 1 C 3/14

    Steinschlagschaden durch Herabfallenden Stein als unabwendbares Ereignis

    Weitere Urteile suchen Weitere interessante Urteile aus dem Versicherungsrecht LG Coburg Az: 21 O 705/03 Urteil vom: 29.11.2003 In dem Rechtsstreit wegen Forderung hat der Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts Coburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19.11.2003 für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen.
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